Mit heute gilt in Österreich für Autofahrerinnen und -fahrer wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Lenker und Lenkerinnen von Pkws und Lkws bis 3,5 Tonnen müssen bei Schnee, Matsch und Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben.
Erlaubt sind Ketten aber nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März. Für Lkws über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt die Winterreifenpflicht immer, also unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.
Wer bei Schnee und Eis ohne Winterreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe. Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens fünf Millimeter, bei Diagonalreifen sechs Millimeter Profiltiefe aufweisen.