Briefwahl: Das gilt es zu beachten
Wer am 29. Jänner bei der niederösterreichischen Landtagswahl nicht in der Nähe seines Hauptwohnsitzes ist, kann per Briefwahl bzw. Wahlkarte wählen. Damit die Stimme auch tatsächlich gezählt werden kann, gilt es aber einige Fristen einzuhalten.
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