So. Jul 21st, 2024

Parteienverkehr im Rathaus

Aufgrund des derzeitigen strengen Lockdowns in Niederösterreich und der angeordneten Maßnahmen ist das Stadtamt derzeit nur für unaufschiebbare Erledigungen aufzusuchen.

Wir sind wie immer gerne telefonisch (02824/2310) sowie per E-Mail (gemeinde@allentsteig.gv.at) für Sie erreichbar. Nutzen Sie auch weiterhin vorrangig diese Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Sollte eine Erledigung eines Anliegens nur vor Ort möglich sein, sind beim Betreten des Rathauses ein FFP2-Schutz zu verwenden, die Hände zu desinfizieren und der Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Bitte halten Sie sich an die angeordneten Maßnahmen und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen!

Wir danken für Ihr Verständnis! 

Nachstehend im Überblick über die wichtigsten Regelungen, mit der Bitte um Beachtung: 

Welche Beschränkungen gibt es?

  • Ganztägige Ausgangsbeschränkungen (00:00 – 24:00 Uhr).
  • Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.
  • Handel und körpernahe Dienstleistungen haben geschlossen.
  • Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.

Was bleibt erlaubt?

  • Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen!
  • Abholung vorbestellter Ware ist möglich – aber nur im Freien.
  • Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, die Post, Trafiken und KFZ-Werkstätten.

Schule – Unterricht nach den Osterferien

  • Alle Schulen sind bis 23. April im Distance Learning.
  • Die Abschlussklassen sind im Präsenzbetrieb.