Mit 8. Februar sind die CoV-Maßnahmen hierzulande gelockert worden. Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder nur nachts, es gibt weiter Kontaktbeschränkungen. Schulen, Handel und Museen dürfen wieder aufsperren – wenn auch nur unter strengen Auflagen. Auch körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen ihre Dienste wieder anbieten. Hier sollen nun die „Eintrittstests“ zum Einsatz kommen.
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