Heute und morgen (24. und 25. Dezember) gelten leicht gelockerte CoV-Regeln. An diesen beiden Tagen sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen komplett aufgehoben. Auch werden die Kontaktbeschränkungen deutlich gelockert: Es dürfen sich maximal zehn Personen aus bis zu zehn verschiedenen Haushalten treffen.
Dabei ist die Regel von einem Meter Abstand aufgehoben, die Maskenpflicht bei Treffen drinnen abseits des eigenen privaten Wohnbereiches gilt ebenfalls nicht. Das betrifft auch Scheunen, Gartenhütten und Garagen, die (wie auch Gärten) an diesen beiden Tagen ausnahmsweise für Treffen von mehr als zwei Haushalten genutzt werden dürfen.
Weihnachtsregelung für Besuche in Heimen
An den beiden Ausnahmetagen dürfen auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Altersheimen – neben dem immer erlaubten einen Besuch pro Woche – zweimal von zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Damit will die Regierung verhindern, dass Heimbewohner von Angehörigen zu Weihnachtsfeiern abgeholt werden. Da wäre das Infektionsrisiko höher, heißt es in der Begründung.