Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt mit Mitternacht wieder in umfassender Form. Ab Freitag muss der Nasen-Mund-Schutz nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch im gesamten Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Post- und Bankfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen. Die entsprechende Verordnung wurde nun veröffentlicht.
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