Mi. Jul 17th, 2024

Die Maskenpflicht ist weitgehend gelockert – sie gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken sowie bei Dienstleistern, bei denen der Einmeterabstand unterschritten wird. Die Einmeterregel bleibt aufrecht. Die Lockerungen sind in der am Wochenende vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der Lockerungsverordnung geregelt.

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