Über Soziale Netze wirbt die Firma Lyconet, bis vor kurzem als Lyoness bekannt, mit „wunderbaren Gewinnaussichten“ um Jugendliche. 2018 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) gegen Lyoness: Es handelt sich um ein verbotenes Schneeballsystem. Obwohl die Firma hunderte Gerichtsverfahren verlor, macht sie unter neuem Namen weiter. Auch Minderjährige würden angeworben, so die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg.